Wissenswertes

Aufgaben eines Azubis

Als Azubi bist du verpflichtet, den Weisungen zu folgen, die dir im Rahmen der Berufsausbildung von Ausbildenden, Ausbildern oder von anderen weisungsberechtigten Personen (zum Beispiel Meister, Vorarbeiter oder zuständige Sachbearbeiter) erteilt werden. Wenn du dir nicht sicher bist, wer dir Anweisungen geben darf, frag ruhig noch einmal bei deinem Ausbilder nach. Es dürfen dir aber nur Weisungen im Rahmen deiner Ausbildung erteilt werden.

Deine schriftlichen Ausbildungsnachweise sind sehr wichtig: Sie sind (sofern in der Ausbildungsordnung vorgeschrieben) Voraussetzung für die Zulassung zur Abschlussprüfung! Als Azubi bist du verpflichtet, regelmäßig deine schriftlichen Ausbildungsnachweise zu führen. Wenn du dieser Pflicht nicht nachkommst, kann das ein Grund für eine Abmahnung und bei wiederholter Pflichtverletzung auch für eine fristlose Kündigung sein! Deine schriftlichen Ausbildungsnachweise müssen von deinem Ausbilder bzw. Ausbildenden unterschrieben werden. Du darfst deine schriftlichen Ausbildungsnachweise während der Arbeitszeit führen, schließlich sind sie keine Hausaufgabe.

Immer wieder gibt es Streitigkeiten zwischen Azubi und Ausbildenden über den Inhalt der schriftlichen Ausbildungsnachweise. Einige Vorgesetzte verlangen, dass vor allem ausbildungsfremde Tätigkeiten nicht in die schriftlichen Ausbildungsnachweise aufgenommen werden (Routinearbeiten, Putzarbeiten, etc.). In diesem Fall solltest du mit der Berufsschule oder uns Kontakt aufnehmen, denn die schriftlichen Ausbildungsnachweise können ein wichtiger Nachweis sein, wenn dein Betrieb seinen Pflichten, dich richtig auszubilden, nicht nachkommt.

Die Berufsschule ist eine Pflichtschule und ihr Besuch dauert normalerweise drei Jahre. Für die Zeit deiner Ausbildung bist du berufsschulpflichtig, höchstens aber bis zum Ende des Schuljahres, in dem du das 21. Lebensjahr vollendet hast.
Auszubildende, die vor Ablauf der Berufsschulpflicht ein Berufsausbildungsverhältnis beginnen oder eine Stufenausbildung fortsetzen, sind bis zum Abschluss der Ausbildung berufsschulpflichtig.
Auszubildende, die bei Beginn der Berufsausbildung das 21. Lebensjahr bereits vollendet haben, sind berechtigt, die Berufsschule freiwillig mit allen Rechten und Pflichten eines Berufsschulpflichtigen zu besuchen.

Unter einer Betriebsordnung versteht man die allgemeinen Regeln eines Unternehmens. Diese sehen von Betrieb zu Betrieb unterschiedlich aus. Mache dich am Anfang der Ausbildung mit dieser vertraut, denn eine der Pflichten des Auszubildenden ist es, diese einzuhalten. Verstöße gegen die Betriebsordnung können zu einer Abmahnung führen.

Eine Betriebsordnung enthält unter anderem Angaben zu einem eventuellen Rauchverbot oder Hinweise darauf, wo auf dem Betriebsgelände geraucht werden darf und wo nicht. Zusätzlich kann sie Informationen dazu enthalten, in welchen Bereichen das Tragen von Schutzkleidung erforderlich ist, sowie viele weitere Regeln rund um die Sicherheit und Verhaltensregeln im Unternehmen. Als Azubi bist du ein Teil des Unternehmens und somit dazu verpflichtet, die Betriebsordnung jederzeit einzuhalten und darin enthaltene Regeln nicht zu verletzen.

Du bist verpflichtet dich krank zumelden, wenn du der Arbeit oder der Berufsschule nicht nachgehen kannst. Hier musst du eine ärztliche Bescheinigung abgeben. Ob am gleichen Tag oder binnen eines Zeitraumes wird im Ausbildungsvertrag festgehalten.

Kläre mit deinem Ausbilder, ab wann du im Krankheitsfall einen Krankenschein benötigst und wo du ihn einreichen sollst. Notiere dir auch die Telefonnummer, bei der du dich melden sollst, wenn du krank bist. Informiere den Betrieb direkt zum Arbeitsbeginn, nichts ist ärgerlicher als jemand, der mittags anruft um Bescheid zu geben, dass er krank ist.

Zu deinen allgemeinen Pflichten als Azubi gehört die Lernpflicht. Das heißt, dass du bemüht sein musst, die Ausbildung erfolgreich abzuschließen, was bedeutet: die Abschlussprüfung nicht schlechter als mit „ausreichend“ (einer 4) abzulegen.

Auch als Azubi bist du verpflichtet, über Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu schweigen. Darunter fallen z. B. die Umsatzhöhe, spezielle technische Verfahren, Lieferanten geplante Unternehmensstrategien, Kundenlisten etc. Diese Daten und Informationen solltest du nie weitererzählen. Wenn du Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse ausplauderst, musst du mit einer Abmahnung oder sogar mit einer Kündigung durch den Ausbildenden rechnen.

Als Azubi bist du verpflichtet, Werkzeuge, Maschinen und sonstige Einrichtung sorgfältig zu behandeln. Auch Werkstoffe musst du pfleglich behandeln. Zu deinen Aufgaben gehört es, deinen Ausbildungsplatz regelmäßig aufzuräumen und zu reinigen sowie die benutzten Maschinen und Einrichtungen sauber zu halten und zu pflegen. Beschädigst oder zerstörst du Betriebseigentum mit Absicht, droht dir neben der Bezahlung eine Abmahnung oder Kündigung. Machst du dagegen aus Versehen etwas kaputt, sind du und dein Chef dagegen versichert: Er darf dir deshalb nicht dein Gehalt kürzen.