Wissenswertes

Allgemeine Informationen zu Urlaub in der Ausbildung

Wie nimmt man Urlaub?

Dein Urlaub muss auf jeden Fall mit dem Arbeitgeber abgesprochen werden. Das heißt, du musst einen schriftlichen Urlaubsantrag stellen. Am besten machst du das frühzeitig und nicht erst 1 Tag vor deinem gewünschten Termin! Erst wenn der Arbeitgeber zustimmt, ist dein Urlaub genehmigt. Auf keinen Fall darfst du einfach unangekündigt in Urlaub gehen, denn dann riskierst du eine Kündigung

Urlaub in der Probezeit

Das Thema Urlaub solltest du nicht unbedingt als erstes in der Probezeit ansprechen. In der Regel wird vor Ablauf der 6-monatigen Wartezeit, in die auch deine Probezeit fällt, kein Urlaub genehmigt. Solltest du dennoch Urlaub benötigen, z.B. für ein Hochzeit in der Familie, dann frage höflich bei deinem Ausbilder nach.

Hinweis: Da die meisten Ausbildungen erst im Herbst beginnen, gewähren viele Arbeitgeber auch schon vor Ablauf der 6 Monate Urlaub. Einige Betriebe haben zum Beispiel über den Jahreswechsel geschlossen: Du musst dann sogar Urlaub nehmen, auch wenn du noch keine 6 Monate gearbeitet hast.

Urlaub und Berufsschule

Azubis sollten ihren Urlaub in der Zeit der Berufsschulferien nehmen, denn Urlaub kann nur für die Arbeit im Betrieb, aber nicht für den Schulunterricht verwendet werden. Sonst kann es nämlich passieren, dass du während deines Urlaubs in die Schule musst. Falls es wirklich dazu kommen sollte, bekommst du pro Urlaubstag, an dem du in der Berufsschule warst, 1 weiteren Tag Urlaubsanspruch dazu. Mindestens 2 Wochen deines Urlaubes musst du am Stück bekommen.

Im Urlaub

In deinem Urlaub sollst du dich erholen. Deshalb darfst du im Urlaub auch nicht gewerblich arbeiten – außer in einem Nebenjob. Dein Gehalt erhältst du auch im Urlaub ganz normal ausbezahlt. Wirst du im Urlaub krank, zählen diese Tage als Krankheits- und nicht als Urlaubstage. Du musst aber unbedingt den Arbeitgeber informieren und ihm ein ärztliches Attest zuschicken. Nur dann bekommst du die Krankheitstage wieder als Urlaubstage „gutgeschrieben“.