Wissenswertes
Brutto ist nicht gleich netto
Von deiner Brutto-Ausbildungsvergütung, die auch in deinem Ausbildungsvertrag steht, zieht der Ausbildungsbetrieb Beträge für die Steuern und Sozialabgaben ab, den Restbetrag bekommst du überwiesen. Bei dem Restbetrag, der auf deinem Bankkonto ankommt, handelt es sich um deine Netto-Ausbildungsvergütung.
Steuern sind Lohn- und Kirchensteuer sowie Solidaritätszuschlag. Die Abzüge, die dein Ausbildungsbetrieb vornimmt, überweist er für dich direkt an das Finanzamt. Sozialabgaben sind Beiträge für Renten, Kranken-, Pflege-und Arbeitslosen-Versicherung.
Im Internet findest du Links zu „Brutto-Netto-Gehaltsrechnern“, unter denen du deine Sozialabgabenhöhe und auch die Höhe der Steuern, die evtl. abgezogen werden, ausrechnen lassen kannst.
Mindestausbildungsvergütung lt. Berufsbildungsgesetz gültig seit 01.01.2020
Seit 01. Januar 2020 haben Auszubildende in nicht-tarifgebundenen Ausbildungsbetrieben laut Berufsbildungsgesetz Anspruch auf eine Mindestausbildungsvergütung von mindestens 515 Euro im ersten Ausbildungsjahr. Für Ausbildungsverträge, die vor diesem Datum abgeschlossen wurden, gilt allerdings noch die alte Regelung.
Ausführliche Informationen dazu findest du hier.
Wenn dein Ausbildungsbetrieb dagegen tariflich gebunden ist, gelten die Regelungen in diesem Tarifvertrag.
Steuern und Sozialabgaben